Bewerbungen sind ausschliesslich online möglich.
Reichen Sie keine Papierbewerbung ein, wir retournieren keine Unterlagen (Originale und/oder Kopien).
Beachten Sie, dass das Ausfüllen der Online-Bewerbung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sie können die Bewerbung nicht zwischenspeichern.
Erfassen Sie alle Personen, die bei Ihnen leben werden, auch allfällige Untermieterinnen und Untermieter. Als Kinder gelten sämtliche Personen unter 18 Jahren. Volljährige Kinder sind als Erwachsene zu erfassen.
Die Mindestbelegung der Wohnung entspricht der Anzahl Zimmer der Wohnung (abgerundet) minus 1 Person. In einer 3.5-Zimmer-Wohnung müssen also mindestens 2 Personen leben.
Die Stadt Zürich leistet der Stiftung PWG beim Erwerb bestimmter Liegenschaften Abschreibungsbeiträge. Bei diesen Liegenschaften gelten besondere Einkommens- und Vermögensrichtlinien.